Kurzgutachten - Marktwerteinschätzung
Für eine Reihe von Geschäftsvorfällen muss nicht zwingend ein Vollgutachten erstellt werden, sondern ein Kurzgutachten reicht aus.
Gemeinsam erörtern wir die Möglichkeiten um eine maßgeschneiderte und kostenoptimierte Lösung für Sie zu vereinbaren.
Erbschaft
Sie möchten Ihr Immobilienvermögen gerecht auf Ihre Nachkommen verteilen?
Sie haben eine Immobilie geerbt und überlegen, wie Sie damit umgehen?
Sie sind Erbe(n) in einer Erbengemeinschaft und möchten sich fair über die Aufteilung einigen?
Trennung / Scheidung
Sie möchten im Rahmen der Eheauseinandersetzung oder Trennung eine Aufteilung der Immobilie vornehmen, mit der beide Parteien einverstanden sind?
Sie möchten ein vorliegendes Gutachten überprüfen lassen?
Kauf
Sie haben Interesse an einer Immobilie und möchten den realistischen Kaufpreis schätzen lassen?
Sie möchten den geforderten Kaufpreis einer Immobilie überprüfen lassen?
Verkauf
Sie möchten eine Immobilie veräußern und möchten den realistischen Verkaufspreis für die Vermarktung ermitteln?
Sie möchten einem potentiellen Käufer Ihrer Immobilie Ihre Kaufpreisvorstellung nachvollziehbar darlegen?
Dies sind nur einige Beispiele, für die man ein Kurzgutachten vereinbaren kann, da ein Vollgutachten in Form einer Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB nicht zwingend erforderlich ist.
Bei einvernehmlichen Regelungen, die außergerichtlich vereinbart werden können, kann man auch unnötige Kosten sparen.